Initiative für ethisch korrekten Handel

Rex London Verhaltenskodex 

Hier bei Rex London haben wir uns dazu verpflichtet, ausschließlich mit Partnern zusammenzuarbeiten, die unsere Prinzipien teilen. Es ist sowohl für uns als auch für unsere Kunden wichtig, dass unsere Produkte auf ethische und verantwortliche Weise hergestellt werden. Unser Minimumstandard orientiert sich dabei am Ethical Trading Initiative (ETI) Base Code, den wir hier für Sie zusammenfassen:

Alle unsere Lieferanten müssen eine Konformitätserklärung mit diesem Code unterschreiben. Außerdem müssen unsere Lieferanten uns ständig über die aktuellen Entwicklungen in ihren Betrieben auf dem Laufenden halten, so müssen sie uns z.B. über Revisionen und Prüfungsberichte informieren. Wir halten sie dazu an, eventuelle Probleme oder Missstände schnellstmöglich zu beheben. Gleichermaßen erwarten wir von allen unseren Händlern und Vertriebspartnern, dass diese sich ebenfalls an diese Basisrichtlinien halten.

Die Anstellung muss freiwillig erfolgen - Es darf keine Zwangsarbeit geben, einschließlich Schuldknechtschaft oder unfreiwilliger Gefängnisarbeit. Arbeitnehmern steht es frei, ihre Arbeitsstelle nach einer angemessenen Kündigungsfrist zu verlassen.

Vereinigungsfreiheit – der Arbeitgeber muss das Recht der Arbeitnehmer auf Versammlungsfreiheit, Beitritt zu oder Gründung von Gewerkschaften sowie auf gemeinsame Tarifverhandlungen respektieren.

Die Arbeitsbedingungen sind sicher und hygienisch – der Arbeitgeber muss angemessene Maßnahmen treffen, um eventuelle Sicherheitsrisiken für die Arbeitnehmer zu minimieren und um hygienische Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

Es wird keine Kinderarbeit eingesetzt – es ist kein Einsatz von Kinderarbeit erlaubt. Kinder sind Personen unter 15 Jahren oder älter, je nach der nationalen Gesetzgebung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur mit altersgemäßen Aufgaben betraut werden.

Mindestlöhne werden bezahlt – Löhne und Vergütungen entsprechen wenigstens den nationalen gesetzlichen Vorgaben oder dem branchenüblichen Standardwert. Auf jeden Fall sollen Löhne immer ausreichend sein um die Grundbedürfnisse zu decken und etwas frei verfügbares Einkommen bereitzustellen.

Die Arbeitszeit ist nicht exzessiv – die Arbeitszeit stimmt mit der nationalen Gesetzgebung und dem branchenüblichen Standardwert überein. Alle Überstunden werden freiwillig geleistet und mit einem Überstundenzuschlag vergütet.

Diskriminierung wird nicht praktiziert – es gibt keine Diskriminierung bei der Einstellung, Vergütung, Beförderung etc. aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht, Alter oder Behinderung.

Es besteht ein geregeltes Arbeitsverhältnis - die geleistete Arbeit wird soweit möglich auf Grundlage der anerkannten, durch nationale Gesetzgebung und Praxis etablierten Arbeitsbeziehung durchgeführt.

Unmenschliche oder brutale Behandlung ist nicht erlaubt – Arbeitnehmer dürfen keinem körperlichen Missbrauch oder Disziplinierung, der Androhung körperlichen Missbrauchs, sexueller oder anderweitiger Belästigung, verbaler Beschimpfung oder anderen Formen der Einschüchterung ausgesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf  www.ethicaltrade.org

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